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Dienstag, den 17. August 2010 um 13:40 Uhr |
Immer wieder haben wir über den aktuellen Stand der Gleichstellung Homosexueller berichtet. Nun gibt es wieder Anlass Positives zu berichten: Bereits im Mai verabschiedete die Bundesregierung einen weiteren Gesetzesentwurf der die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe im Jahressteuergesetz 2010 vorsieht. Laut diesem Entwurf sollen auch Lebenspartner in die günstigste Steuerklasse I aufgenommen werden. Dementsprechend würden sich die Steuersätze, je nach Höhe der Erbschaft oder Schenkung, von 30% bis 50% auf 7% bis 30% reduzieren. Auch bei der Grunderwerbssteuer soll der Lebenspartner wie der Ehegatte behandelt werden. Das bedeutet insbesondere, dass der Erwerb von Grundstücken durch den Lebenspartner künftig steuerfrei ist. |

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Neben dieser positiven Veränderung im Jahr 2010 sind ebenso weitere Urteile des Bundesgerichtshofs zu erwähnen. Darin heißt es, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes nicht schlechter behandelt werden dürfen als Ehegatten. Der Bundesgerichtshof hatte damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes von 2005 entsprochen. In diesen Vorgaben hieß es, dass Partner in eingetragen Lebenspartnerschaften bei den Ansprüchen auf Sterbegeld und Hinterbliebenenrente genauso zu behandeln seien wie heterosexuelle Ehepaare.
Es sind zwar noch weitere Ungerechtigkeiten z.B. im Bereich Einkommenssteuer zu beseitigen, jedoch ist positiver Trend zu verzeichnen. |
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